Angebote

Bei unseren Angeboten sind alle Menschen willkommen, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Identität und Orientierung, Behinderung, und Religion. Jeder Mensch wird in seiner Individualität und mit seinen besonderen Fähigkeiten akzeptiert.

AMB. ANGEBOTE NACH DEM JGG

HILFEN ZUR ERZIEHUNG

VORMUND-
SCHAFTEN

AMB. BETREUTES WOHNEN „ÜBERGANG“

AMB. BETREUTES WOHNEN EGH

EINGLIEDERUNGS-
HILFE-
WERKSTATT KFZ

EIN-
GLIEDERUNGS-
HILFE-
WERKSTATT KFZ

DO IT!

WENDEPUNKT
TÄTERARBEIT
HÄUSLICHE GEWALT

AMB. MAßNAHMEN NACH DEM JUGENDGERICHTSGESETZ (JGG)

Der Soziale Trainingskurs ist eine pädagogische Gruppenmaßnahme, die 6 Monate umfasst; sie richtet sich an mehrfach auffällige Jugendliche und Heranwachsende.

Bei einer 6 monatigen Weisung beinhaltet der Soziale Trainingskurs 22 Gruppensitzungen, die wöchentlich stattfinden á 2 Stunden. Hinzu kommen 4 Aufnahme- und 13 Einzelgespräche á 1 Stunde.

Inhalte: Auseinandersetzung mit den Straftaten, Biografie-Arbeit, Perspektiven-Entwicklung, Einübung neuer angemessener Verhaltensweisen;  Schulische/berufliche Perspektiven, Familie, Partnerschaft/Sexualität, Aktuelles, Gewalt, Drogen.

Ort: Hildesheim (Fahrtkosten für TN aus dem Landkreis Hildesheim trägt die Jugendhilfe im Strafverfahren nach Absprache)

Ansprechpartner
Kay Wittenberg
wittenberg@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 0

Die Betreuungsweisung oder auch Einzelbetreuung kann 3, 6, 9 oder 12 Monate umfassen. Sie ist individuell gestaltbar und orientiert sich an den Problemlagen der Teilnehmer*innen. Je nach Bedarf und nach Absprache mit der Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst die Betreuung 1-2 wöchtl. Treffen á 1-3 Stunden.

Inhalte: Gemeinsame Erledigung diverser Aufgaben, wie Beördenangelegenheiten oder Arztbesuche etc. Auseinandersetzung mit den Straftaten, Biographiearbeit, Schulische- und oder berufliche Perspektiven-Entwicklung. In bestimmten Fällen wird die Einzelbetreuung auch als Ergänzung oder Motivation zum sozialen Trainingskurs durchgeführt.

Ort: In unseren Geschäftsstellen in Hildesheim oder Alfeld oder beim Klienten/in zuhause (Fahrtkosten für TN aus dem Landkreis Hildesheim trägt die Jugendhilfe im Strafverfahren nach Absprache).

Das Wochendseminar ist eine Gruppenmaßnahme mit (Einzel-)-Vorgespräch und 2 achtstündigen Teilnahmetagen inkl. 1 Übernachtung. Insgesammt finden pro Jahr ca. 4 Wochenendseminare statt.

Gruppengröße: 5-10Teilnehmer*innen

Themen: Intensive Auseinandersetzung mit den Straftaten; Reaktionen des sozialen Umfeldes; Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren;  Gerichtsverhandlungen; Gruppenpädagogische Übungen.

Wichtiger gruppendynamischer Aspekt ist die gemeinsame Verpflegung und Organisation des Seminars durch die Teilnehmer*innen: alle müssen abwechselnd Verantwortung für die gesamte Gruppe übernehmen. Gemeinsames Kochen bringt aber auch Spaß und lockert Blockaden.

Ort: Tagungsstätte im Landkreis Hildesheim.

Ansprechpartner
Kay Wittenberg und Leni Niessen
wittenberg@kwabsos.de
niessen@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 0

 

„Strecke machen“: Von Hildesheim nach Göttingen, eine Woche zu Fuß als Pilger*innen, ein gemeinsamer Weg. Junge Menschen entwickeln in der Gruppe neue und tragfähige Perspektiven für das eigene Leben auf dem Jakobsweg.

Wer zu Fuß unterwegs ist, trägt alles, was es zum Leben braucht auf dem eigenen Rücken und konzentriert sich auf das Wesentliche. Wer unterwegs war, kommt verändert zurück: „Ich hatte Zeit, darüber nachzudenken, was bisher war. Ich habe eine Idee, was ich in Zukunft verändern werde. Ich habe – körperliche – Erfahrungen gemacht und Hinweise bekommen zu dem, was ich kann. Und wie ich mit Grenzen umgehe. Ich nehme meine Perspektive ernst.“

„Strecke machen“ lebt vom Miteinander. Gemeinsam in der Gruppe von 6 Jugendlichen entwickeln wir Orientierung für das eigene Leben, machen neue und ungewohnte Erfahrungen und gehen im wahrsten Sinne des Wortes die nächsten Schritte ins Erwachsenenleben. Das ist abenteuerlich, denn wir schlafen jede Nacht woanders. Das ist eine echte Herausforderung, denn wir gehen zu Fuß. Das ist richtig gut, denn wir unterstützen uns gegenseitig und schaffen Vertrauen in unsere eigenen Fähigkeiten.

Ansprechpartner:
Tobias Knittel
knittel@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 0

Buchbar ist ein kurzes Einzelangebot für Erst- oder Bagatelltäter (Diversion/Einstellung/Urteil).

Dauer: 4-6 Wochen. Ein tatrelevantes und von KWABSOS empfohlenes Buch wird von der oder dem Jugendhlichen gelesen und mit ihm/ihr besprochen. Spezifische Fragestellungen, die im Zusammenhang mit eigenen Erfahrungen stehen, können vorab und im Nachgang bearbeitet werden.

Ort: Geschäftsstelle in Hildesheim oder Alfeld (Fahrtkosten für TN aus dem Landkreis Hildesheim trägt die Jugendhilfe im Strafverfahren nach Absprache).

Vermittlung von Arbeitsauflagen /-weisungen mit bedarfsgerechter sozialpädagogischer Betreuung (JGG, SGB VIII, OWiG)

KWABSOS übernimmt die Vermittlung und sozialpädagogische Begleitung bei besonderen Problemlagen und Überwachung abzuleistender Sozialstunden für Jugendliche und Heranwachsende in den Amtsgerichtsbezirken Hildesheim, Elze und Alfeld.

Ort: Geschäftsstelle in Hildesheim, zusätzlich werden wöchentliche Präsenzzeiten in unserer Außenstelle in Alfefd: Sedanstraße 14, angeboten.

Ansprechpartner*innen:

Ingrid Pflüger; pflueger@kwabsos.de

Lisa Hollemann; hollemann@kwabsos.de

Christoph Nehrmann; nehrmann@kwabsos.de

Tel.: 05121-93598-0

HILFEN ZUR ERZIEHUNG

Kwabsos e.V. hat seit vielen Jahren Erfahrungen in der Begleitung von Ver­än­de­run­gen und Kri­sen in Familiensystemen und von Individuen. Diese Erfahrungen haben wir besonders in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden entwickelt, verbessert und erweitert.

Wir betrachten die Arbeit mit den Familien und jungen Menschen als einen individuellen, dynamischen und komplexen Prozess, der nach einem regelmäßigen bedarfsorientierten Aushandlungskonsens aller Beteiligten verlangt.

Wir arbeiten krisenerfahren und -offen, sind geduldig und bereit für Umwege mit dem Familiensystem. Unser Ansatz ist lebensweltorientiert, nicht zuletzt durch eine intensive Zusammenarbeit mit örtlichen Netzwerken.

Unsere vielfältige Fach­kompetenz u.a. in der Systemischen Arbeit, der Traumapädagogik, der Gewaltfreien Kommunikation und des Kinderschutzes, bringen wir seit einigen Jahren auch in So­zial­pä­da­gogische Familienhilfen (§31 SGB VIII), Er­zie­hungs­bei­stand­schaften (§30 SGB VIII) und Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII) ein.

Wichtig sind uns dabei folgende Punkte:

  • Veränderungsbereitschaft und die Motivation zur aktiven Mitarbeit müssen vorhanden sein
  • Ressourcenaktivierung sowie die Stärkung von Selbsthilfepotentialen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
  • Unterstützung bei der Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung und Bildung)
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Die Betreuung wird in der Regel in Form von Hausbesuchen bei den jeweiligen Familien und jungen Menschen oder Heranwachsenden vor Ort durchgeführt (aufsuchende Hilfeform).

Die  Fachkraft bietet eine regelmäßige kontinuierliche Unterstützung und Beratung bei der Erziehung, der Bewältigung von Krisen und Konflikten als auch im Umgang mit Ämtern und Institutionen an.

Die Sozialpädagogischen Familienhilfe (SpFh) richtet sich mit dem Unterstützungsangebot an das gesamte Familiensystem und ist eine intensive ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie richtet sich an Familien, Alleinerziehende und Minderjährige mit einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen, die in ihrer Lebenssituation durch unterschiedliche Belastungsfaktoren beeinträchtigt sind.

KWABSOS richtet sich insbesondere an Familien, in denen eine (jugend-)strafrechtliche Gefährdung vorliegt oder davon bedroht ist.

Eine Erziehungsbeistandschaften unterstützt Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, auch unabhängig von den Eltern. Ziel ist die Befähigung der jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Die Hilfe für junge Volljährige ist ähnlich dem Angebot der Erziehungsbeistandschaft, richtet sich allerdings an Personen ab 18 Jahre.

Ansprechpartner*innen:

Miriam Kahn und Lisa Hollemann
HzE@kwabsos.de
Tel.: (05121) 93598 0

VORMUNDSCHAFTEN

2010 hat KWABSOS e.V.  vom Land Niedersachsen die Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften erhalten .

Wird Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entzogen, kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eines Vormundschaftsvereins vom Familiengericht zum Vormund bestellt werden. Der Vormund ist dann rechtliche Vertreter*in der oder des Minderjährigen anstelle der Eltern und hat für eine gesunde Entwicklung des Kindes („Mündel“) Sorge zu tragen. Das Gericht kann dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin auch Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen, dann spricht man von einer Pflegschaft.

KWABSOS setzt für die Übernahme von Vormundschaften sozialpädagogische Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Jugendhilfe ein, da die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig komplexe Problemlagen aufweisen und Hilfen zur Erziehung benötigen. Die Mitarbeiter*innen von KWABSOS bauen eine vertrauensvolle Beziehung zum Mündel auf und halten regelmäßigen Kontakt, der sich an den individuellen Bedarfen ausrichtet. Auch wenn die Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sind, findet mindestens ein Treffen im Monat statt.

Ansprechpartner*innen

Ulrich Dannewitz und Heidi Landsiedel
Tel.: (05121) 935 98 0
dannewitz@kwabsos.de und landsiedel@kwabsos.de

AMBULANT BETREUTES WOHNEN „ÜBERGANG“

Das ambulant betreute Wohnen »Übergang« ist ein Angebot vorrangig für junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die strafrechtlich in Erscheinung getreten, von Haft bedroht sind oder aus der Haft entlassen werden. Neben der zeitlich begrenzten Nutzung von vereinsinternen Wohnungen stellen wir professionelle sozialpädagogische Unterstützung sicher. Sofern Haftentlassene über eine eigene Wohnung verfügen, können sie im Rahmen von »Übergang« ebenfalls sozialpädagogisch betreut werden.
Wichtig ist, dass die jungen Menschen vor der Inhaftierung bzw. Antragstellung in der Stadt oder in den Landkreisen Hildesheim bzw. Peine gelebt haben.

Zudem betreuen wir Menschen nach §§67ff. SGB XII, die Unterstützung benötigen, weil sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, deren Einkommen nicht gesichert ist oder sie sonstige Hilfe wünschen. Hierbei ist wichtig, dass der tatsächliche Aufenthaltsort Stadt oder Landkreis Hildesheim ist.

Wir halten ständig mehrere kleine und einfach möblierte Wohnungen im Stadtgebiet von Hildesheim bereit. Die Mietkosten liegen im Rahmen der anerkannten Kosten für Unterkunft für den Bezug vom Bürgergeld / ALG II.

Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gemeinsam klären wir, welche Hilfe für Sie in Frage kommt. Wir unterstützen Sie dabei, einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialleistungsträger zu stellen. Ist alles geklärt, schließen wir mit Ihnen einen Nutzungsvertrag zunächst für sechs Monate ab.

Grundsätzlich gilt: Die Aufnahme in einer unserer Wohnungen ist mit einer ambulanten Betreuung gekoppelt, die mindestens ein wöchentliches Treffen umfasst.

KWABSOS stellt die Wohnungen lediglich für den Zeitraum zur Verfügung, in dem eine Betreuung durch unsere Mitarbeiter*innen stattfindet und die Betreuten aktiv an der Erreichung der Betreuungsziele mitarbeiten. Sofern die Bewohner*innen Anspruch auf Bürgergeld /Arbeitslosengeld II haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in unsere Arbeitsgelegenheit „doit!“ aufgenommen zu werden. Sofern Eingliederungshilfebedarf festgestellt wird, ist auch eine Anbindung an die Eingliederungshilfewerkstatt Kfz möglich.

Ansprechpartner*innen

Lisa Hollemann
hollemann@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 33

Carola von Burchard
burchard@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 23

AMBULANTES BETREUTES WOHNEN EGH

Das ambulant betreute Wohnen EGH (Eingliederungshilfe) richtet sich an Menschen, die von einer seelischen Beeinträchtigung bedroht oder betroffen sind.
Die Hilfesuchenden müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Einsicht in die Notwendigkeit der Hilfe
  • für ein eigenständiges Wohnen ausreichende zeitliche, örtliche und persönliche Orientierung
  • Grundfertigkeiten in der Selbstversorgung, im Umgang mit Geld sowie mit Behörden
  • Fähigkeit, sich bei auftretenden Problemsituationen Hilfe durch die Mitarbeiter*innen des Betreuten Wohnens zu holen
  • ggf. zuverlässige Medikamenteneinnahme

Ziel der Betreuungsarbeit ist es, die Hilfesuchenden zu befähigen, möglichst weitgehend und dauerhaft die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Das heißt, den Betreuten eine weitgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und ihremUmfeld zu eröffnen und zu erhalten.

Ziele können insbesondere sein:

  • Erlangung von Alltagskompetenz
  • Entwicklung eines „Lebensplans“ (Hilfestellung bei der Entwicklung von persönlichen Perspektiven)
  • Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung bzw. selbstbestimmte Lebensgestaltung
  • Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
  • Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufes
  • Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Beschaffung und Erhalt einer Wohnung
  • Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen

Ansprechpartner*innen

Lisa Hollemann
hollemann@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 33

Carola von Burchard
burchard@kwabsos.de
Tel.: (05121) 935 98 23

EINGLIEDERUNGSHILFE-WERKSTATT KFZ

Die KfZ-Werkstatt des Vereins Kwabsos e.V. ist ein Beschäftigungsangebot vorrangig für junge Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Das kann z.B. durch eine bereits länger andauernde Depression, eine Suchterkrankung oder eine Persönlichkeitsstörung bedingt sein. Wer deshalb auf dem ersten Arbeitsmarkt aktuell nicht zurechtkommt, ist bei uns richtig. Durch die Möglichkeit, in einer arbeitsmarktähnlichen Autowerkstatt zu arbeiten, bekommen die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihren Alltag zu strukturieren und sich (wieder) an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Maßnahme für Sie geeignet ist, können Sie uns gerne anrufen!

Wenn sie sich für unsere Maßnahme interessieren, können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Kennenlerntermin vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir, ob die Maßnahme für Sie geeignet ist. Wenn eine Teilnahme für Sie infragekommt, können Sie ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren.

Um an der Maßnahme teilnehmen zu können, muss beim Sozialamt (je nach Wohnort der Stadt oder der Landkreis Hildesheim) ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Dabei können wir Ihnen helfen. Sobald der Antrag bewilligt ist, kann es losgehen!

In der Regel wird die Maßnahme für mindestens 6 Monate bewilligt, oft auch länger. Wenn die Hilfe weiterhin erforderlich ist, kommt auch eine Verlängerung infrage.

Ziele der Maßnahme sind sowohl die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt als auch die Förderung einer eigenständigen Lebensführung.

Wir sehen uns gemeinsam an, in welchen Lebensbereichen Sie Unterstützung benötigen, um selbständig leben zu können. Das kann z.B. sein:

  • Förderung einer Tagesstruktur und Freizeitgestaltung.
  • Umgang mit Geld, Regulierung von Schulden.
  • Wohnen in der eigenen Wohnung.
  • Entwicklung eines Lebensplanes.
  • Begleitung bei gesundheitlichen Fragestellungen, z.B. pschiatrische Abklärung.

Gleichzeitig hat Ihre berufliche Zukunft einen besonderen Stellenwert. Wenn Sie sich stabilisiert haben, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Plan. Wir suchen mit Ihnen nach Praktikumsstellen für Kurzpraktika, in denen Sie weitere berufliche Erfahrungen sammeln können und vielleicht einen Betrieb für eine Ausbildung oder Anstellung zu finden.

Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Gesprächsangebot mit unserem Therapeuten.
Möglich sind regelmäßige Termine oder Gespräche nach Bedarf zur Stabilisierung und Krisenbewältigung.

In unserer KfZ-Werkstatt können Kund*innen ihre PKW reparieren oder entsorgen lassen. Da die Beschäftigung der jungen Menschen im Vordergrund steht, werden nur Aufträge angenommen, die keiner spezialisierten technischen Ausstattung bedürfen.

Die KfZ-Werkstatt ist in die Handwerksrolle Hildesheim eingetragen und vom Finanzamt Hildesheim als wirtschaftlicher Zweckbetrieb anerkannt. Der Betrieb ist anerkannter Altautoverwertungsbetrieb und wird regelmäßig zertifiziert.

Anschrift:

Lerchenkamp 42-48
31137 Hildesheim
(auf dem Gelände der DEULA)

Ansprechpartner*innen:

Für die Beschäftigungsmaßnahme:
Miriam Lakemann
Tel.: 05121 17 68 301
Fax: 05121 17 68 300
Lakemann@kwabsos.de

Für KfZ-Reparaturen:
Dennis Cebulla
Tel.: 05121 512723
Fax: 05121 17 68 300
kfz@kwabsos.de

DO IT!

»do it!« ist eine Arbeitsgelegenheit für Arbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, die zur Zeit nicht für eine andere berufsvorbereitende Maßnahme oder für den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist die persönliche Stabilisierung der Teilnehmer*innen und die Klärung weiterer beruflicher Perspektiven.

Neben dem pädagogischen Teil können die Teilnehmer*innen bei der praktischen Arbeit an gemeinnützigen Objekten (z.B. in Schulen und Kindergärten) notwendige Arbeitskompetenzen trainieren, Erfolgserlebnisse sammeln und handwerkliche Grundkenntnisse erwerben. Pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten sie vom Jobcenter Hildesheim zusätzlich zum Arbeitslosengeld II 1,50 Euro (»1-Euro-Job«).

Durch Gruppenarbeit und Einzelbetreuung sollen die Teilnehmer*innen motiviert und in die Lage versetzt werden, ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern, eigene berufliche Perspektiven zu entwickeln und umzusetzen. Die Sozialpädagog*innen unterstützen die Teilnehmer*innen u.a. bei lebenspraktischen Fragen, Suchtproblemen, bei der Wohnungssuche und Schuldenregulierung. Sie helfen aber auch bei Bewerbungen und bei der Vermittlung von Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen.

Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Gesprächsangebot für die Teilnehmer*innen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder von ihr bedroht sind.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist die Berechtigung zum Bezug von Bürgergeld. Die Zuweisung zu »do it!« erfolgt durch das Jobcenter Hildesheim.

Die Mitarbeiter*innen von »do it!« arbeiten eng mit den Teams des Jobcenters Hildesheim zusammen, um eine optimale Förderung der Teilnehmer*innen zu erreichen.

Johannes Pfennig und Kay Wittenberg (pädagogische Betreuung)
Ekkehard Oguntke (Handwerkliche Anleitung)
Telefon: 05121-70 34 870
Telefax: 05121-70 34 874
pfennig@kwabsos.de; wittenberg@kwabsos.de;  oguntke@kwabsos.de

WENDEPUNKT – TÄTERARBEIT HÄUSLICHE GEWALT

Wendepunkt“ ist eine Beratungsstelle für Männer, die im persönlichen Umfeld körperlich, seelisch oder sexualisiert gewalttätig geworden sind. „Wendepunkt“ ist vom Land Niedersachsen als „Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt“ anerkannt.
Kern von Wendepunkt ist ein soziales Trainingsprogramm, das wöchentliche Gruppensitzungen und begleitende Einzelgespräche umfasst. Ein Durchgang umfasst insgesamt 6 Monate.

Wendepunkt richt sich an:

  • Männer, die von ihnen verübte Gewalt als Problem ansehen und die gewalttätiges Verhalten ändern wollen.
  • Männer, die vom Jugendamt zu einer Teilnahme verpflichtet werden, wenn Kinder mit im Spiel sind.
  • Männer, die von der Staatsanwaltschaft ein Angebot bekommen, dass ein laufendes Strafverfahren eingestellt wird, wenn sie an dem Programm teilnehmen
  • Männer, die die Teilnahme vom Familien- oder Strafgericht als Auflage erhalten.

Kern von Wendepunkt ist ein soziales Trainingsprogramm, das wöchentliche Gruppensitzungen und begleitende Einzelgespräche umfasst. Ein Durchgang umfasst insgesamt 6 Monate.

Ziel des Trainings ist künftiges gewaltfreies Verhalten der Männer und umfasst vier Schritte: Erkennen, Benennen, Verstehen und Verändern von gewalttätigem Verhalten.

Inhalte des Trainings sind u.a.:

  • Aufarbeitung der Tat
  • Erkennen der eigenen Verantwortung
  • Erarbeitung von gewaltfreien Konfliktlösungen
  • Eigene Gewaltgeschichte
  • Notfallplan
  • Opferperspektive
  • Gewaltfreie Erziehung
  • Bearbeitung aktueller Konfliktsituationen

Wer kann teilnehmen?

  • Männer, die von ihnen verübte Gewalt als Problem ansehen und die gewalttätiges Verhalten ändern wollen.
  • Männer, die vom Jugendamt zu einer Teilnahme verpflichtet werden, wenn Kinder mit im Spiel sind.
  • Männer, die von der Staatsanwaltschaft ein Angebot bekommen, dass ein laufendes Strafverfahren eingestellt wird, wenn sie an dem Programm teilnehmen
  • Männer, die die Teilnahme vom Familien- oder Strafgericht als Auflage erhalten.

Persönliche Informations-Gespräche sind nach individueller Terminabsprache möglich (Hornemannstr. 12/13, 31137 Hildesheim).

KWABSOS nimmt proaktiv Kontakt mit beschuldigten Männern auf und bietet Beratung an. Die entsprechenden Daten erhalten wir von den Kommissariaten der Polizeiinspektion Hildesheim. Grundlage ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung  zwischen Polizei, Täterarbeitseinrichtung und dem Land Niedersachsen. Diese unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien.

KWABSOS ist Teil eines Netzwerks regionaler und überregionaler Einrichtungen, die sich mit dem Thema Häusliche Gewalt beschäftigen (Polizei, Jugendamt, BISS-Stelle, Opferhilfe, Beratungsstellen, Staatanwaltschaft, Familiengericht und Strafgericht).

Kay Wittenberg und Verena Wilkening
wittenberg@kwabsos.de und wilkening@kwabsos.de
Tel.: (05121) 93598-0